Biotopholz -Leitfaden

Pilzkonsolen

 

Altbäume mit mehrjährigen Konsolenpilzen sind als Habitatbäume zu erhalten.

Die Ausbildung von Pilzfruchtkörpern am Stamm ist das offensichtliche Kennzeichen des Befalls durch holzzersetzende Pilze. Dabei sind mehrjährige Pilzkonsolen am besten erkennbar. Ein Beispiel an der Eiche ist der Eichenfeuerschwamm (Phellinus robustus), der häufig in Kombination mit Mittel- und Buntspechthöhlen anzutreffen ist.

Schwellenwerte:
  • Mehrjährige Pilzfruchtkörper mit einer Größe über 2 cm

Bedeutung für die biologische Vielfalt

Holzzersetzende Pilze nehmen eine Schlüsselstellung bei der Förderung der waldtypischen Biodiversität ein. Denn nur sie können Zellulose bzw. Lignine zerlegen. Der Zersetzungsprozess bildet die Grundlage für die Schaffung vielfältiger Mikrohabitate, die eine Besiedlung des Baumes durch xylobionte Arten erst ermöglichen.

Auch die Mycelien und Fruchtkörper von holzzersetzenden Pilzen sind Lebensraum und Nahrungsgrundlage für viele Insekten. Als Nahrungsquelle werden das Sporengewebe, die Fruchtkörper und das pilzdurchsetzte Holz genutzt, die von unterschiedlichen Artengruppen besiedelt werden. Neben Käferarten finden sich Milben und Fliegenlarven. Dazu kommen Arten, die sich von den Abbauprodukten der Pilzzersetzung ernähren. Alle Arten besitzen ihre mehr oder weniger spezialisierten Jäger und Parasiten (Stokland et al. 2012).

Bei den mehrjährigen Konsolen lassen sich unterschiedliche Besiedlungsphasen unterscheiden. So werden die sporenbildende Fruchtkörper bevorzugt von Arten besucht, die sich von dem Sporengewebe ernähren. Darunter viele xylobionte Käfer, deren Larven sich im Totholz entwickeln. Nach dem Absterben der Konsolen siedeln sich Arten an, die den Fruchtkörper nutzen. Neben Käfern sind dies auch Kleinschmetterlinge und Sekundärbesiedler wie Milben und Springschwänze. Mit dem zunehmenden Zerfall der Pilzkörper finden sich andere Artengruppen ein, wobei sich die Besiedlung zwischen ausgetrockneten und modrigen Strukturen unterscheidet (Stokland et al. 2012). 

Recht

Bäume mit diesem Mikrohabitat besitzen keinen gesetzlichen Schutz.

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