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Spechthöhle

 

Bäume mit Bruthöhlen von Schwarz- und Grünspecht werden ausnahmslos erhalten. Sie bilden wichtige Initiale für die Bildung von Großhöhlen. Auch Bäume mit kleinen Spechthöhlen am Stamm und an Seitenästen sollten soweit möglich nicht entnommen werden.

An den Eichen sind vor allem Bunt- und Mittelspecht, gebietsweise auch der Grauspecht  aktiv. Bunt- und Mittelspechte legen jedes Jahr mehrere Höhleninitale an, von denen eine innerhalb weniger Wochen zur Bruthöhle ausgebaut wird. Häufig werden die Höhlen aber auch über mehrere Jahre genutzt oder verlassene Höhlen durch das Entfernen des Wundkallus wieder instandgesetzt. Auch Schlafhöhlen werden überjährig genutzt. Daneben sind auch Kleinspecht und Grünspecht im Eichenwald aktiv. Der Schwarzspecht bevorzugt dagegen die Rotbuche als Höhlenbaum. In Eichenwaldgebieten fehlt er nicht, aber seine Bruthöhlen konzentrieren sich auf eingestreute Gruppen und Bestände alter Rotbuchen.

Besondere Beachtung verdienen Bäume mit mehreren Spechthöhlen. Benachbarte Höhlenzugänge lassen die Existenz einer Großhöhle vermuten, zu der sich Spechte wiederholt Zugänge angelegt haben. Typische Beispiele sind die sogenannten "Höhlenflöten" des Schwarzspechtes an Rotbuchen.

Folgende Hinweise zeigen die aktuelle Nutzung der Spechthöhle:

  • Holzspäne am Waldboden und an der Borke unterhalb des Höhleneingangs (Winter/Frühling)
  • frische Hack- und Bearbeitungsspuren am Höhleneingang (Winter/Frühling)
  • frische Spechtabschläge am Stamm im Umkreis der Höhle (Winter/Frühling)
  • warnende und verleitende Altvögel (Frühjahr/Frühsommer)
  • rufende Jungvögel (Mai bis Juli)

Der Buntspecht ist der häufigste Höhlenbauer in den Eichenwäldern. Er baut seine Bruthöhlen bevorzugt am Stamm und an starken Seitenästen. Dazu bevorzugt er Fäulnisstellen wie ausfaulende Astabbrüche am lebenden Holz, die ihm die Anlage der Höhlen erleichtern. Er nutzt die Höhlen meist nur ein bis zwei Jahre als Fortpflanzungsstätte, Allerdings baut er ganzjährig bestehende Höhlen aus, die er mitunter auch wieder als Bruhöhle in Besitz nimmt. Der meist kreisrunde Höhleneingang hat einen Durchmesser von ungefähr 4 cm (Blume & Tiefenbach 1997).

Der Mittelspecht ist in Deutschland auf Eichen- und Auwälder in Tieflagen unter 600 m ü. NN spezialisiert. Auch in alten Buchenwälder ab einem Alter von 180 Jahren kann er vorkommen (Zahner und Wimmer 2019). Seine Höhlen befinden sich bevorzugt an Schwächezonen unter dem Ansatz von Starkästen sowie an lebenden und toten Ästen mit einem Durchmesser von mindestens 20 cm. Auch er nutzt die Bruthöhlen meist nur ein bis zwei Jahre. Seine Höhleneingänge unterscheiden sich kaum vom Buntspecht.

Die Kleinspechthöhlen befinden sich meist in pilzbefallenen Weichhölzern wie Aspe, Pappel, Weide, Birke oder Obstbäumen. Sie sind auch in den Eichenkronen anzutreffen und dort nur schwer zu entdecken. Er bevorzugt tote Seitenäste mit einem Eingang an der Unterseite des Astes. Für die Fertigstellung benötigt er nur ein bis zwei Wochen. Der Höhleneingange ist mit ca. 3 cm meist kleiner und das Höhlenvolumen geringer als bei den übrigen Spechtarten.

Der Grünspecht nutzt fast ausschließlich die kreisrunden Fäulnisstellen der abgebrochenen Seitenäste am Hauptstamm für die Anlage seiner Bruthöhlen. Seine Höhleneingänge sind mit 6 cm deutlich größer als bei Buntspechten. Oft übernimmt er Höhlen von anderen Spechten und passt sie seinen Bedürfnissen an (Zahner & Wimmer 2019).

Der Schwarzspecht ist der größte einheimische Specht, der eine enge Bindung an die Rotbuche zeigt. Aber auch Eichen- und Nadelwälder mit eingestreuten, älteren Bucheninseln werden besiedelt. Die Höhlen werden meistens im oberen Bereich eines hohen Buchenstamms angelegt, weit entfernt von Seiten- oder Kronenästen. Der Schwarzspecht wählt überwiegend Bäume mit Fäuleansatz aus. Er legt häufig Initialhöhlen an, die er im Laufe seines Lebens ausbaut (Zahner & Wimmer 2019). Es ist der einzige Specht, der ein ovales Einflugsloch (8,5 x 13 cm) hackt.

 

Schwellenwerte:
  • Kleine Spechthöhlen: Bruthöhlen heimischer Spechtarten mit einem Durchmesser des Höhleneinganges < 5 cm
  • Große Spechthöhlen: Bruthöhlen heimischer Spechtarten mit einem Durchmesser des Höhleneinganges > 5 cm
 

Bedeutung für die biologische Vielfalt

Die Höhlen der Spechte sind von existenzieller Bedeutung für viele Höhlenbewohner, die selbst keine Baumhöhlen anlegen können, diese aber zwingend als Brutplatz, Wochenstube oder Schlafplatz benötigen. Beispiele sind höhlenbrütende Vogelarten, Rauhfußkauz und Sperlingskauz (Mittelgebirge), Schellente (Ostdeutschland), Kleiber, Trauer- und Zwergschnäpper, Dohle, Star, Sumpfmeise, Mauersegler (selten) oder Hohltaube. Waldfledermäuse wie die Bechsteinfledermaus nutzen bevorzugt die Bruthöhlen von Bunt- und Mittelspecht als Wochenstube. Baummarder ziehen regelmäßig ihre Jungen in Schwarzspechthöhlen auf (Zahner & Wimmer 2019). Auch Hautflügler wie Hornissen oder Honigbienen nutzen Althöhlen. 

Die Spechthöhlen sind wichtige Initialen für die Entwicklung von Großhöhlen. Sie sind Eintrittspforten für Pilze und totholzbesiedelnde Insekten, die auf diesem Wege die Borke als eine natürliche Schutzbarriere des Baumes überwinden können. Holzzersetzende Pilze wie beispielsweise der Schwefelporling (Laetiporus sulphureus) dringen in das Kernholz ein und können sich hier unter Schonung des Versorgungsgewebes und des Kambiums ausbreiten. So kann der Baum über lange Zeit weiterleben, während sich in seinem Inneren eine großräumige Höhle entwickelt.

Aber auch Höhlen an Seitenästen, deren Lebensdauer begrenzt ist, spielen als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für Vögel und Säugetiere eine wichtige Rolle.

Recht

Nach BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 3 ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von besonders geschützten Arten zu beschädigen oder zu zerstören. Dies gilt auch, wenn sich eine Art dort zeitweise nicht aufhält. Wenn die forstliche Bewirtschaftung der guten fachlichen Praxis entspricht, beschränkt sich das Verbot auf die streng geschützte Arten sowie die geschützten Vogelarten und soweit es durch die Beschädigung oder Zerstörung zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population kommt (BNatSchG § 44 Abs. 4). In Natura 2000 Gebieten gilt die Regelung auch für die Arten aus Anhang II der FFH-Richtlinie, die in dem Standarddatenbogen des Schutzgebietes genannt werden.

Nach LNatSchG NRW § 52 Abs. 2 ist es verboten, in den Europäischen Vogelschutzgebieten die Horst- und Höhlenbäume zu fällen, wenn diese in Bezug zu den Vogelarten stehen, die in dem Schutzzweck oder den Erhaltungszielen (d.h. im Standarddatenbogen) für das jeweilige Gebiet genannt werden.

Befindet sich der Waldbestand in einem Naturschutzgebiet, so sind neben den gesetzlichen Grundlagen auch die Auflagen des Landschaftsplans bzw. der Naturschutzverordnung zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zum Artenschutzrecht finden sich hier.

 

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